Chirurgische Kronenverlängerung bei Ihrem Zahnarzt in Koblenz
Vielleicht haben sie es schon einmal gesehen: der Mensch Ihnen gegenüber lacht und es ist deutlich mehr Zahnfleisch zu sehen, als es normalerweise der Fall ist.
Das bezeichnen wir Zahnärzte als „gummy smile“ (Zahnfleischlachen). Häufig haben die Zähne des Patienten eine normale Länge. Sie sind aber nicht vollständig in die Mundhöhle durchgebrochen und deshalb vom Zahnfleisch bedeckt. Dieses überschüssige, störende Zahnfleisch entfernen wir im Rahmen einer chirurgischen Kronenverlängerung. Dadurch wird der ganze Zahn wieder sichtbar und man kann wieder unbeschwert lachen.
Auch bei größeren Inlays oder einer Krone muss ein Mindestabstand zwischen Zahnfleisch und Kieferknochen eingehalten werden. Ist er zu gering, kann es zur Reizung des Gewebes kommen und zu chronischen Entzündungen führen. Eine Behandlungsmöglichkeit ist auch hier die chirurgische Kronenverlängerung.
Dabei wird das Zahnfleisch im betreffenden Abschnitt gelöst und in Richtung der natürlichen Zahnwurzel versetzt und dort fixiert. Bei Bedarf kann zusätzlich ein Teil des Kieferknochens abgetragen werden.
Auch aus ästhetischen Gründen kommt eine chirurgische Kronenverlängerung in Frage. So zum Beispiel, wenn beim Lächeln zu viel Zahnfleisch sichtbar ist.
Heilung bei der chirurgischen Kronenverlängerung
Die Dauer der Heilung bei der chirurgischen Kronenverlängerung hängt von mehreren Faktoren ab, insbesondere von der Mundpflege des Patienten und dem Ausgangszustand des beteiligten Gewebes (Knochen, Mundschleimhaut). Auch der Grad der Speichelsekretion spielt eine wichtige Rolle.
Gesundes Gewebe heilt realistischerweise in einem Zeitraum von sieben bis zehn Tagen vollständig. Vorgeschädigtes Gewebe, z.B. bei vorher durchgeführten Strahlungsbehandlungen oder einer Chemotherapie bei Tumoren sind spröder und verheilen daher schlechter. Deshalb wird dieser Heilungsprozess über einen längeren Zeitraum beobachtet.
Was sind die Kosten für eine Kronenverlängerung?
Im Allgemeinen werden die Kosten für eine chirurgische Kronenverlängerung nicht von den gesetzlichen Krankenkassen getragen. Sind die Bedingungen für eine normal durchzuführende Füllungslegung nicht mehr gegeben, muss der Zahn gezogen, also chirurgisch entfernt werden.
Hat der Patient selbst jedoch ein Interesse daran, diesen stark zerstörten Zahn zu erhalten, darf die private Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) angewendet werden. Dabei belaufen sich die Kosten durchschnittlich zwischen 80,- bis 300,- Euro pro Zahn – je nach Aufwand und Schwierigkeitsgrad.
Eine gute Investition in den Erhalt Ihres natürlichen Zahnes!