Zahnkorrekturen mit Veneers

bei Ihrem Zahnarzt in Koblenz am Hauptbahnhof

Zahnschäden mit Veneers einfach schön verblenden!
Mit diesen hauchdünnen Verblendschalen aus Keramik stellen wir Ihre perfekte Zahnreihe und damit ein ganz neues Lebensgefühl wieder her.

Modernste zahnsubstanzschonende Methoden für schöne Zähne

Zahnkorrekturen mit Veneers - Fehlstellungen der Zähne vor einer Veneer BehandlungZahnkorrekturen mit Veneers - Ergebnis nach einer zahnschonenden Behandlung mit Veneer

Veneers (= Verblendschalen oder auch Furnier) sind hauchdünne keramische Zahnverblendungen, die wir in unserer Zahnarztpraxis in Koblenz für kosmetische Korrekturen der Frontzähne verwenden. Sie werden auch dann genutzt, wenn die Frontzähne z.B. durch einen Unfall abgebrochen sind und eine gute Ästhetik wiederaufgebaut werden soll.

Mithilfe der hauchdünnen Zahnschmelz-Imitate lassen sich leichte Zahnfehlstellungen, Lücken oder als unschön erlebte Zahnformen und Verfärbungen korrigieren und ästhetisch attraktiv verändern.

Die Veneers sind sehr schonend in der Anwendung, weil der betroffene Zahn im Vergleich zu einer Krone nur minimal abgeschliffen werden muss.

Auch dauerhaft verfärbte Zähne, kleine Ecken oder leichte Fehlstellungen werden dank eines aufgesetzten Veneers unsichtbar.

Mit den Verblendschalen werden am häufigsten die folgenden Zahnprobleme behandelt:

  • Nachhaltige Verfärbung der Zähne
  • Abnutzung der Zähne
  • Abgebrochene Ecken oder Zahnteile
  • Verschiebungen, Schiefstände oder Unebenheiten der Zähne
  • Schließen von Zahnlücken

Zahnverblendungen werden aus Keramik oder Kunststoff individuell für Ihre Zähne angefertigt.

Beide Materialvarianten sind in jedem gewünschten Zahnfarbton realisierbar und optisch nicht von echten Zähnen zu unterscheiden.

Sind sie aus Keramik gefertigt, haben sie eine Lebensdauer von
ca. 12 – 15 Jahren, die deutlich günstigere Variante aus Kunststoff hält etwa 8 Jahre.

Sie werden dauerhaft auf die Sichtseite des Zahns, die zur Lippe hinzeigt, geklebt.
Dazu muss zunächst der Zahnschmelz um die Stärke des Verblendungsplättchens abgetragen werden.

Es gibt die konventionellen Verblendungen, die eine Stärke von etwa 1 mm aufweisen.
Und es gibt die sogenannten Nonprep-Veneers, die mit 0,1 mm bis 0,3 mm wesentlich dünner sind und daher mit einem geringeren Eingriff in die Zahnsubstanz vorgeblendet werden können.

Durch die Schwächung des natürlichen Zahnschmelzes kann es an den verblendeten Zähnen zu erhöhter Temperaturempfindlichkeit kommen.

Da das Einsetzen einer Verblendung eine zahnästhetische Maßnahme darstellt, werden die Kosten von den gesetzlichen Krankenversicherungen in der Regel nicht übernommen.

Lediglich bei Indikationen, bei denen die Verblendung dazu dient, eine Zahnfehlstellung zu verhindern, ist eine Kostenbeteiligung der gesetzlichen Krankenkasse denkbar und möglich.